Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer:innen
in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine zusätzliche Altersvorsorge über den/die Arbeitgeber:in, bekannt als betriebliche Altersvorsorge (bAV). Diese Regelung wurde eingeführt, um eine weitere finanzielle Absicherung im Alter zu schaffen und den Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, ihre Rente zu erhöhen. Ein bemerkenswerter Vorteil dieser Regelung ist, dass Du durch die Abzüge der Beiträge direkt von Deinem Bruttolohn Steuern sparst, was Deine Nettorente im Alter spürbar entlasten kann.
Die Gestaltung der bAV liegt im Ermessen Deines/deiner Arbeitgeber:in. Das bedeutet, dass individuelle Mitarbeiter:innen keinen direkten Einfluss auf die angebotenen Produkte haben. Größere Unternehmen sind jedoch in der Regel verpflichtet, ihren Angestellten verschiedene Vorsorgeoptionen anzubieten. Um eine gerechte Behandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten, dürfen keine Benachteiligungen auftreten. Zu den gängigen Varianten der bAV zählen Sammelverträge zur Rentenversicherung, Direktzusagen und Pensionskassen. Besonders bei Sammelverträgen profitieren Arbeitnehmer:innen.
von einem reduzierten Verwaltungsaufwand, was häufig zu besseren Konditionen und höheren Leistungen in Deinem Rentenvertrag führt, als wenn Du diesen eigenständig abschließt.
Dein/deine Arbeitgeber:in muss sich mit wenigstens 15 % als Zuschuss beteiligen, sofern er durch die bAV seiner Mitarbeiter:innen Kosten für Sozialversicherungen einspart.
Da die Beiträge direkt von Deinem Bruttoeinkommen abgezogen werden, reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen und Du kannst indirekt Steuern sparen.
Ich unterstütze Dich nicht nur bei der privaten Altersvorsorge, sondern analysiere auch das Vorsorgeangebot Deiner Arbeit mit gleicher Kompetenz. Wenn ein betrieblich angebotener Vertrag zu Dir und Deiner individuellen Lebenssituation passt, kannst Du von folgenden Vorteilen profitieren:
Die Beiträge werden direkt von Deinem Bruttolohn abgezogen. So kannst Du Dein zu versteuerndes Einkommen senken, während Du eine wertvolle Vorsorge leistest.
Falls Dir noch kein bAV-Produkt angeboten wurde, kannst Du beim Durchsetzen Deines Rechtes zur Entgeltumwandlung oft noch Vorschläge und Ideen äußern.
Da alles über Deine Arbeit abgewickelt wird, musst Du Dich nicht selbst um die Formalitäten kümmern - die Prüfung des Angebots übernehme ich für Dich.