Mit der Einführung der Riester-Rente als erster staatlich geförderter Rentenform schuf der Staat einen bedeutenden Anreiz für die Bürger:innen, in die private Altersvorsorge zu investieren. Allerdings standen die Riester-Verträge nur den Mitgliedern des gesetzlichen Sozialversicherungssystems offen, was viele Selbstständige und Freiberufler:innen ausschloss. Um diesen Gruppen eine Altersvorsorge zu ermöglichen, wurde 2005 die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, ins Leben gerufen. Der Fokus liegt hierbei auf den genannten Berufsgruppen, doch auch Angestellte haben die Möglichkeit, Tarife über die Basisrente abzuschließen und sich die steuerlichen Vorteile dieser Vorsorgeprodukte zu sichern.
Die Auszahlung erfolgt immer als Zusatzrente, eine einmalige Auszahlung des angesparten Betrags ist nicht möglich.
Die Basisrente bietet steuerliche Vorteile auf zwei Ebenen. Aktuell kannst Du 100 % Deiner eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in Deiner Steuererklärung ansetzen. Bei der Einführung der Basisrente im Jahr 2005 waren es lediglich 60 %, und dieser Anteil wurde über die Jahre hinweg schrittweise erhöht. Im Hinblick auf die Steuerfreiheit der ausgezahlten Rente verhält es sich umgekehrt: Erst ab dem Jahr 2040 sind Renten in vollem Umfang steuerpflichtig, bis dahin bleibt ein immer kleiner werdender Teil steuerlich unberücksichtigt. Wenn Du also frühzeitig Deine Basisrente abschließt, profitierst Du vor allem in der Ansparphase von diesen Vorteilen. Abhängig von der Versicherung hast Du die Wahl zwischen einer fondsgebundenen Rente oder einem klassischen Rentenvertrag. Oftmals kannst Du auch eine Hinterbliebenenrente als zusätzliche Leistung wählen, die im Todesfall Deiner Familie einen Teil der eingezahlten Beiträge sichert. Ob sich diese Optionen für Dich lohnen und was Du beim Abschluss dieser speziellen Zusatzrente beachten solltest, findest Du am besten mit meiner Unterstützung heraus. Hier erhältst Du eine kompetente und unabhängige Beratung, damit Deine Altersvorsorge optimal auf Deine Bedürfnisse abgestimmt ist.
Du kannst Du Deine eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen und musst je nach Zeitpunkt der Auszahlung Teile Deiner Zusatzrente nicht versteuern.
Anders als bei der Riester-Rente bist Du mit den Beiträgen dieser Rente dieser flexibel. Du kannst diese also anpassen oder durch Einmalzahlungen ergänzen.
Durch die staatliche Förderung in steuerlicher Form ist die Basisrente eine starke Alternative zur Riester-Rente. Mit ihr kannst Du Jahr für Jahr Deine steuerliche Last reduzieren und zugleich etwas für Deine Altersvorsorge leisten - mit flexiblen Verträgen, die zu all Deinen Lebensphasen passen.
Du möchtest Deine Beiträge mit der Zeit erhöhen oder durch einmalige Zahlung Deine Zusatzrente ergänzen? Dies ist beim Rürup-Konzept kein Problem.
Wie sehr die Basisrente im Vergleich zu anderen Zusatzrenten lohnt, hängt von Deiner steuerlichen Situation ab - diese kann ich überprüfen.
Ob konservativer Anleger oder etwas mehr Risiko mit Fondsbindung, Basisrenten gibt es in allen Varianten und passen zu Deinem Charakter.